Pro Selbstverwaltung

Bürger einer Ortschaft können sich in einer Bürgergenossenschaft (BüG) zusammenschließe​​n, um ihr Leben gemeinschaftlich, individuell und flexibel zu gestalten. Mithilfe einer BüG können die Mitglieder sich außerdem eigenverantwortlich, unabhängig und bedürfnis- sowie zukunftsorientiert selbst verwalten. 

Pro Versorgungssicherheit

Durch den Zusammenschluss in einer Bürgergenossenschaft können sich Bewohner einer Ortschaft gemeinsam auf drohende (Versorgungs-)Krisen vorbereiten, um autark zu sein. Auch hier profitiert der Einzelne von dem kleinen Verbund einer BüG, mithilfe derer sich ihre Mitglieder gemeinsam effektiv und flexibel auf verschiedenste Krisenszenarien vorbereiten können.

Pro Freiwilligkeit

Das Konzept der Bürgergenossenschaft lebt von dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Es wird niemand gezwungen einer BüG beizutreten. Sie besteht nur aus Mitgliedern, die für sich persönlich die Notwendigkeit und/oder den Nutzen einer BüG entdeckt und sich so für einen Beitritt entschieden haben. Entsprechend erfüllen BüG immer die individuellen Wünsche der Menschen vor Ort, die sich als Mitglied in einer BüG engagieren und sie dadurch gestalten und einzigartig machen. 

Pro Unternehmertum & Kaufkraft

Eine Hauptaufgabe der Genossenschaft liegt darin, das wirtschaftliche Auskommen ihrer Mitglieder zu sichern. Dazu muss eine BüG auch unternehmerisch tätig werden, wobei sie ihren Mitgliedern ein attraktives Umfeld zur vollen Entfaltung ihrer wirtschaftlichen Fähigkeiten und Gestaltungsideen bieten kann. Gemeinsam können die Mitglieder ihre Vorhaben unternehmerisch umsetzen und sich so eine lebenswerte Existenz aufbauen.

Pro Hilfsbereitschaft

Bürgergenossenschaften bringen die wahre Nachbarschaft wieder zurück in unser Leben. Mitglieder können sich in allen Lebensbereichen gegenseitig unterstützen, gemeinsame Projekte starten und sich in einer Art Familienverbund gegenseitig aus Notlagen helfen. So entsteht ein wertvoller und echter des Zusammenhalt, der das Leben auf dem Land wieder zu etwas ganz Besonderem macht. 

Pro Kultur & Lebensfreude

Bürgergenossenschaften haben auch den Zweck, ihre Mitglieder in kulturellen Belangen zu fördern. So können gemeinsame Projekte zum Erhalt und zur Förderung von regionaler Kultur und Tradition den Mitgliedern eine Menge Lebensfreude bringen. Durch ein gemeinsames Engagement für regionale Besonderheiten wird der Standort einer BüG an Attraktivität gewinnen. 

Besonderheiten einer Bürgergenossenschaft

Was ist bei uns anders im Vergleich zu sonstigen Genossenschaften?
'Normale' Genossenschaften konzentrieren sich üblicherweise auf ein sehr begrenztes Tätigkeitsfeld. Entweder ist es eine reine Wohngenossenschaft oder eine Energiegenossenschaft oder eine eG, die nur einen Dorfladen betreibt oder einen Kindergarten aufbaut. Es gibt Genossenschaften in allen Arten und Formen. Gemeinsam haben sie alle nur Eines: sie konzentrieren sich auf ein Thema! 
Das ist bei uns anders. Eine Bürgergenossenschaft umfasst dagegen möglichst viele Bereiche des Zusammenlebens. Die Satzung und Struktur der Genossenschaft sind so ausgerichtet, dass das Tätigkeitsfeld einer Bürgergenossenschaft alles nur Denkbare sein kann, wobei die Mitglieder entscheiden können, an welchen Angeboten sie teilnehmen. Ziel einer BüG ist es schließlich, für das gesamte Lebensumfeld ihrer Mitglieder attraktive Alternativen anzubieten. So kann eine Bürgergenossenschaft einen Laden betreiben, ein Restaurant führen, sich um Energieversorgung kümmern, Wohnungen bereitstellen, eine Schule unterhalten u.v.m. 
Was eine BüG schließlich alles umfasst, hängt einzig von der Kreativität und Aktivität ihrer Mitglieder ab; das ist das Wunderbare.